Förderung "1.000 x 1.000 - Anerkennung für den Sportverein"

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen und der Landessportbund Nordrhein-Westfalen (LSB NRW) fördern im Rahmen ihrer Zusammenarbeit wie in den vergangenen Jahren auch 2024 das Engagement von Sportvereinen.

Unterstützt werden Maßnahmen in Bereichen mit unterschiedlichen gesellschaftlichen Bezügen, die aktuelle sportpolitische Aspekte aufgreifen und gesellschaftlich relevant sind. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 01.01.2024 - 31.12.2024 durchgeführt werden bzw. wurden.

Für das Jahr 2024 gelten folgende neun Förderschwerpunkte:

  • Kooperation Sportverein mit Schulen/Ganztagseinrichtungen
  • Kooperation Sportverein mit Kindertagesstätten und Kindertagespflege
  • Integration
  • Inklusion
  • Mädchen und Frauen im Sport, Chancengleichheit und Vielfalt
  • Sport der Älteren
  • Der Sportverein gegen Einsamkeit
  • Gesundheitssport
  • Nachhaltigkeit im Sport(verein)

Eine Quotierung der Förderung innerhalb der Schwerpunkte ist nicht vorgesehen. Bitte stellen Sie bei Interesse Ihren Antrag frühzeitig, da diese in der Reihenfolge des Eingang bearbeitet/bewilligt werden.

Die Antragsstellung ist seit dem 4. April 2024 bis zur Ausschöpfung der vorhandenen Mittel möglich.

Informationen beim Landessportbund NRW mit beispielhaften Maßnahmen in den verschiedenen Schwerpunkten.


Alle Schritte bis hin zum Verwendungsnachweis laufen zentral über das >>Förderportal des Landessportbundes NRW.<<