"Coronahilfe Breitensport" stärkt die Vereinsstrukturen | Antragsfrist: 15. Dezember
Update: die Antragsfrist wurde bis zum 15. Dezemeber verlängert.
Die Staatskanzlei NRW und der Landessportbund NRW weisen die Sportvereine im Land auf ein Förderprogramm hin:
Mit dem neu aufgelegten Programm unterstützt die Landesregierung die rund 9.000 [der knapp 18.000] Sportvereine in Nordrhein-Westfalen, die pandemiebedingte Mitgliederverluste zu verzeichnen haben und nun vor der Herausforderung stehen, ihren Übungsbetrieb trotz geringerer Einnahmen wieder auf das ursprüngliche Niveau anzuheben.
Aus dem Programm „Coronahilfe Breitensport NRW“ können diese Sportvereine nun auf Antrag eine Billigkeitsleistung in Höhe von bis zu 30 Euro pro verlorenem Mitglied erhalten. Abzüglich eines Sockelbetrages von 1.000 Euro wird die Hälfte des so errechneten Betrages zur Milderung der Einnahmeverluste sofort ausgezahlt. Gewinnt der Verein Mitglieder zurück, wird dies im Frühjahr 2022 mit einer entsprechenden Auszahlung der zweiten Hälfte honoriert.
„Hierdurch wird die wichtige Arbeit der Sportvereine gestärkt, die durch die pandemiebedingten Untersagungen und Einschränkungen gelitten hat“ sagte Staatssekretärin Andrea Milz. „Denn insbesondere der Verlust von rund 126.000 gemeldeten Kindern und Jugendlichen trifft den organisierten Sport schwer.“
Der Antrag auf Fördermittel kann bis zum 15. November - verlängert bist 15.12.2021 - über das Förderportal des Landessportbundes NRW gestellt werden.
Informationen beim Landessportbund NRW.