Informationen für den Sportbetrieb in den drei Inzidenzstufen | Stand 9. Juni

Obenstehende Grafik des Landessportbundes NRW als pdf-Datei.


Aufgrund der landesweit und regional weiter sinkenden Inzidenzwerte wurde die Coronaschutzverordnung des Landes NRW erneut überarbeitet und ist neuer Fassung veröffentlicht.

Konkretisiert wurde auch die Testpflicht, die auch für Innenräume entfallen kann, wenn neben der lokalen auch die NRW-weite stabile Inzidenz unter 35 liegt. Für die Städteregion Aachen tritt dies ab dem 11. Juni in Kraft (siehe Information des Aachener Krisenstabs weiter unten).

Orientierungshilfe zu Testnachweisen (.pdf)
 

NRW Coronaschutzverordnung gültig ab 09.06.2021


Der Krisenstab der Stadt & Städteregion Aachen veröffentlichte am 9. Juni folgende Vorgaben für die Stufe 2 (aktuell gültig) und die Stufe 1 (ab dem 11. Juni gültig).

 

Die Regelungen der Stufen 1 und 2 in der Übersicht:

 

Stufe 2
7-Tage-Inzidenz stabil zwischen 50 und 35,1

Stufe 1
7-Tage-Inzidenz stabil unter 35

Kontaktbeschränkungen
(siehe § 4 CoronaSchVO)

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für zehn Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt.

Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt.

Sport
(siehe § 14 CoronaSchVO)

Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung.

Innen ist kontaktfreier Sport (einschl. Fitnessstudios) ohne Personenbegrenzung möglich.

Innen ist Kontaktsport mit Kontaktverfolgung und negativen Tests für bis zu 12 Personen erlaubt.

Außen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) ohne vorherigen Test erlaubt.

Innen sind bis zu 500 Zuschauer möglich, wenn negative Tests, ein Sitzplan und eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen.

Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen.

Außen sind über 1.000 Zuschauer erlaubt (max. 33 Prozent der Kapazität).

Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. 33 Prozent der Kapazität) erlaubt, sofern negative Tests, ein Sitzplan sowie eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

Wenn die Landesinzidenz ebenfalls unter 35 liegt, ist der Innensport ohne vorherigen Test möglich.

Ab 1. September 2021:
Sportfeste ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Tests) erlaubt.