Informationen für den Sportbetrieb in den drei Inzidenzstufen | Stand 9. Juni
Obenstehende Grafik des Landessportbundes NRW als pdf-Datei.
Aufgrund der landesweit und regional weiter sinkenden Inzidenzwerte wurde die Coronaschutzverordnung des Landes NRW erneut überarbeitet und ist neuer Fassung veröffentlicht.
Konkretisiert wurde auch die Testpflicht, die auch für Innenräume entfallen kann, wenn neben der lokalen auch die NRW-weite stabile Inzidenz unter 35 liegt. Für die Städteregion Aachen tritt dies ab dem 11. Juni in Kraft (siehe Information des Aachener Krisenstabs weiter unten).
Orientierungshilfe zu Testnachweisen (.pdf)
NRW Coronaschutzverordnung gültig ab 09.06.2021
Der Krisenstab der Stadt & Städteregion Aachen veröffentlichte am 9. Juni folgende Vorgaben für die Stufe 2 (aktuell gültig) und die Stufe 1 (ab dem 11. Juni gültig).
Die Regelungen der Stufen 1 und 2 in der Übersicht:
Stufe 2 | Stufe 1 | |
Kontaktbeschränkungen | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus drei Haushalten erlaubt. | Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. |
Sport | Außen ist Kontaktsport mit bis zu 25 Personen erlaubt sowie kontaktfreier Sport ohne Personenbegrenzung. | Außen und innen ist Kontaktsport mit bis zu 100 Personen möglich, sofern negative Tests vorliegen. |