Neue Coronaschutzverordnung: Was gilt für den Sport? | seit 3. April 2022

Neue Coronaschutzverordnung: Masken- und Testpflichten entfallen in vielen Bereichen

Seit dem gestrigen Sonntag, 3. April 2022, reduziert das Land NRW die Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erheblich. Sowohl die bisherigen 3G- und 2G+-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen entfallen.

Für den Sportbetrieb im Verein entfallen damit nach zwei Jahren alle Einschränkungen.

Der Stadtsportbund Aachen bittet aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte alle Verantwortlichen und Sporttreibenden sorgsam mit dem Wegfall der Regelungen umzugehen, damit alle gesund bleiben und auch in den kommenden Wochen gemeinsam Sport treiben können!


Der Landessportbund NRW weist in diesem Zusammenhang auf drei Aspekte hin, die jede*r persönlich und im Vereinsumfeld beachten kann:

  • Eigenverantwortlichkeit übernehmen: sich selbst und andere möglichst keiner unangemessener Infektionsgefahr aussetzen!
  • AHA – Regeln beachten (Abstand/Hygieneregeln/Maske/Lüften)!
  • Hygienekonzepte aufrecht halten und Hausrecht nutzen: die bewährten Regelungen für Sporträume und Veranstaltungen möglichst beibehalten!
    Siehe hierzu auch: CoronaSCHV § 2 (3): „Die Festlegung zusätzlicher verbindlicher Hygienemaßnahmen, Zugangsregelungen und ähnlicher Schutzmaßnahmen, zum Beispiel Maskenpflicht, kann im Rahmen des Hausrechts und der Veranstalterverantwortung erfolgen.“

 

Dokumente des Landes NRW: