Orientierungshilfe zum Sportbetrieb bei Inzidenzstufe 1 | Stand 27. Juli

Obenstehende Grafik des Landessportbundes NRW als pdf-Datei.


Seit vergangenem Samstag (24. Juli) gilt in der Stadt und Städteregion Aachen wieder die Inzidenzstufe 1. Seit Montag (26. Juli) hat auch der Wert für das Land NRW die Kennzahl von 10 wieder dauerhaft überschritten, so dass wie Ende Juni die 'Doppelinzidenzstufe 1' erreicht wurde.

Damit gelten für den Sportbetrieb draußen und drinnen wieder leichte Einschränkungen, wie eine Begrenzung auf 100 Personen beim Kontaktsport sowie die einfache Rückverfolgbarkeit über eine Teilnehmererfassung.

Ein "3G-Nachweis" (Getestet, Geimpft, Genesen) ist aktuell nicht erforderlich, da sich Stadt und Land in der Inzidenzstufe 1 befinden.

Deataillierte Angaben finden Sie in der aktuellen Coronaschutzverordnung des Landes NRW [.pdf / Lesefassung, gültig ab 27.07.2021, Sport in §14] bzw. vereinfacht in der oben verklinkten Grafik sowie der Meldung des Landessportbundes NRW.
 



Information der Stadt Aachen, gültig ab 24. Juli: Schwimmhallen: Tests oder Immunitätsnachweise wieder nötig