"Sport mit 3G" | Orientierungshilfe zum Sportbetrieb ab 4. März 2022

Die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, mit Gültigkeit ab dem 4. März 2022, ist veröffentlicht worden und bringt in den Regelungen einige Vereinfachungen für den Sportbetrieb mit sich.

PDF der ab dem 04.03.2022 gütligen NRW-Verordnung


Der Landessportbund NRW fasst die Änderungen wie folgt zusammen:

"Sport grundsätzlich mit 3G möglich

Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:

  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
  • Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.

Zuschauer

Bis 1000 Personen (drinnen und draußen):

  • 3G-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Hallenveranstaltung: Es besteht Maskenpflicht. Ausnahme davon nur, wenn alle Zuschauer*innen 2G+ erfüllen.
  • [Update 04.03.2022] Freiluftveranstaltung: unter 1.000 teilnehmenden Personen besteht keine Maskenpflicht.
  • Bei mehr als 500 anwesenden oder teilnehmenden Personen darf die zusätzliche Auslastung nur 60% der über 500 Personen hinausgehenden Höchstkapazität der Sportanlage liegen. Die vorgenannten Zahlen umfassen Sportler*innen und Zuschauer*innen.
  • Beschäftigte/Personal (Trainer, ÜL, Schiedsrichter, Sicherheitskräfte etc.) werden nicht mitgezählt.
  • Wenn keine oder nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind, dürfen Stehplätze besetzt werden.

Mehr als 1000 Personen draußen:

  • 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden .
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 75% der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 25.000 Personen zugelassen.

Mehr als 1000 Personen drinnen:

  • 2G+-Vorgaben müssen erfüllt werden.
  • Es besteht Maskenpflicht.
  • Die maximale Auslastung beträgt 60 % der Höchstkapazität.
  • Absolut sind maximal 6.000 Personen zugelassen.

Hinweise zu den Zuschaueregeln

  • Unverändert entfällt die bei 2G+ zusätzlich zur Immunisierung notwendige Testung für alle Personen, die eine Booster-Impfung haben, siehe hierzu das  Merkblatt des Gesundheitsministeriums.
  • Ausnahmen von den o. g. absoluten Obergrenzen können unter bestimmten Voraussetzungen von den zuständigen Behörden erteilt werden.
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag gelten zwar als immunisiert und sind von den Anforderungen 3G/2G+ ausgenommen, sie werden aber mitgezählt.
  • Freie Platzkapazitäten innerhalb der Veranstaltungsorte sind dafür zu nutzen, um angemessene Abstände zwischen teilnehmenden Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sicherzustellen"

Meldung des Landessportbundes NRW