Tranzparenzregister-Eintrag | Information zur Befreiung für Sportvereine
Wie durch den Landessportbund NRW und zahlreiche Sportfachverbände bereits den Vereinen gegenüber bekannt gegeben, empfiehlt der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) allen Sportvereinen bis zum 31.12.2020 eine Gebührenbefreiung beim Transparenzregister zu beantragen.
Konnte im vergangenen Jahr hierzu eine allgemeingültige Regelung getroffen werden (im Vereinsregister eingetragene Vereine wurden befreit), so teilt der DOSB nun mit, dass jeder Verein einen eigenen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen muss.
Diese Gebühr wird vom Bundesanzeiger – Verlag für einen Eintrag gemeinnütziger Vereine in das Transparenzregister erhoben.
Der Antrag ist formlos an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de zu stellen und sollte ferner umfassen (kann auch nachgereicht werden):
- den aktuellen Freistellungsbescheid
- den Vereinsregisterauszug
Bitte beachten Sie die Fragen und Antworten zum Transparenzregister als Erläuterung auf der Website des DOSB!